Behandlungspflege
Es ist möglich, das folgende Leistungen von der Krankenkasse bezahlt werden:
- Krankenhausnachsorge
- Krankenhausverhinderungspflege
- Injektion
- Insulinspritzen aufziehen
- Verband anlegen / wechseln
- Kompressionsstrümpfe /-strumpfhose an- und ausziehen
- Katheterisierung
- Blasenspülung, Instillation bei liegendem Katheter
- Einlauf oder Ausräumung
- Klysma
- Mikroklyst
- Darmrohr legen
- Stomaversorgung
- Dekubitusversorgung
- Einreibung
- Versorgung der Atemwege
- Spülung der Augen oder Ohren
- Blutdruckkontrolle
- Blutzuckerkontrolle
- Magensonde, Wechsel und Überwachung der Lage und Funktion
- Verabreichung und Überwachung von Arzneimitteln
- Inhalation
- Infusion
- Dermatologisch erforderliche Bäder
Für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen sind folgende Vorraussetzungen
notwendig:
vom Krankenhaus oder Arzt ausgefüllte Verordnung für häusliche Krankenpflege
die Genehmigung von der Krankenkasse
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an