Behandlungspflege

Es ist möglich, das folgende Leistungen von der Krankenkasse bezahlt werden:
  • Krankenhausnachsorge
  • Krankenhausverhinderungspflege
  • Injektion
  • Insulinspritzen aufziehen
  • Verband anlegen / wechseln
  • Kompressionsstrümpfe /-strumpfhose an- und ausziehen
  • Katheterisierung
  • Blasenspülung, Instillation bei liegendem Katheter
  • Einlauf oder Ausräumung
  • Klysma
  • Mikroklyst
  • Darmrohr legen
  • Stomaversorgung
  • Dekubitusversorgung
  • Einreibung
  • Versorgung der Atemwege
  • Spülung der Augen oder Ohren
  • Blutdruckkontrolle
  • Blutzuckerkontrolle
  • Magensonde, Wechsel und Überwachung der Lage und Funktion
  • Verabreichung und Überwachung von Arzneimitteln
  • Inhalation
  • Infusion
  • Dermatologisch erforderliche Bäder
Für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen sind folgende Vorraussetzungen
notwendig:
vom Krankenhaus oder Arzt ausgefüllte Verordnung für häusliche Krankenpflege
die Genehmigung von der Krankenkasse
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an